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   BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52   

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https://dejure.org/1953,184
BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52 (https://dejure.org/1953,184)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1953 - I ZR 152/52 (https://dejure.org/1953,184)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1953 - I ZR 152/52 (https://dejure.org/1953,184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung der seerechtlichen Grundsatzes über die Löschungsvornahme im Bestimmungshafen auf die Binnenschiffahrt - Entstehung eines Liegegeldanspruchs entweder nach belgischem oder nach deutschem Recht - Hafenarbeiterstreik als Fall höherer Gewalt mit Auswirkung auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 221
  • NJW 1953, 1140
  • MDR 1953, 478
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50

    Belegenheit einer Forderung

    Auszug aus BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52
    Nach anerkannter Rechtsauffassung ist für die Bestimmung des Schuldstatuts im Sinne des internationalen Privatrechts in erster Linie der ausdrückliche oder stillschweigende Parteiwille, gegebenenfalls der mutmaßliche (hypothetische) Parteiwille und notfalls der Erfüllungsort maßgebend (Senatsentscheidung vom 1. Februar 1952 - I ZR 123/50 - NJW 1952, 540).
  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52

    Interzonales Währungsrecht

    Auszug aus BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52
    Dabei handelt es sich, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 30. September 1952 - I ZR 31/52 - ausgeführt hat, in Wirklichkeit nicht um die Ermittlung hypothetisch-subjektiver Vorstellungen der Parteien, sondern an eine vernünftige - im Wege der ergänzenden Rechtsfindung vorzunehmende - Interessenabwägung auf rein objektiver Grundlage.
  • BGH, 20.05.1952 - I ZR 140/51

    Konnossement. Deckladungsklausel

    Auszug aus BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52
    Dieser Auffassung entspricht auch, daß es im Seerecht anerkannte Rechtsauffassung ist, der Löschungsvorgang sei nach den Gesetzen und Gebräuchen des Entlöschungshafens zu beurteilen, soweit nicht der Vertrag entgegenstehende Bestimmungen enthalte, und zwar ohne Rücksicht darauf, welches Recht sonst den Frachtvertrag beherrsche, und daß insbesondere das im Bestimmungshafen geltende Recht maßgebend sei, für die Frage, welche Ansprüche aus der Entladung dem Schiffe oder dem Empfänger zuständen (vgl Schaps, Das Deutsche Seerecht, 2 = Aufl. Anm. 22 Vorbem vor § 556 BGB, Lewis-Boyens. 1897 Bd 1 § 31 S 51, RGZ 122, 316 [319], HansGZ Hptbl 1889 Nr. 108, auch BGHZ 6, 127 [134]).
  • RG, 24.11.1928 - I 68/28

    1. Nach welchem Recht ist eine Chartepartie zu beurteilen, die in London vom

    Auszug aus BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52
    Dieser Auffassung entspricht auch, daß es im Seerecht anerkannte Rechtsauffassung ist, der Löschungsvorgang sei nach den Gesetzen und Gebräuchen des Entlöschungshafens zu beurteilen, soweit nicht der Vertrag entgegenstehende Bestimmungen enthalte, und zwar ohne Rücksicht darauf, welches Recht sonst den Frachtvertrag beherrsche, und daß insbesondere das im Bestimmungshafen geltende Recht maßgebend sei, für die Frage, welche Ansprüche aus der Entladung dem Schiffe oder dem Empfänger zuständen (vgl Schaps, Das Deutsche Seerecht, 2 = Aufl. Anm. 22 Vorbem vor § 556 BGB, Lewis-Boyens. 1897 Bd 1 § 31 S 51, RGZ 122, 316 [319], HansGZ Hptbl 1889 Nr. 108, auch BGHZ 6, 127 [134]).
  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Anhand einer objektiven, verständigen und gerechten Abwägung der berechtigten Interessen beider Parteien ist unter Berücksichtigung aller Eigenheiten des Falles und unter Wahrung der Erfordernisse der Rechtssicherheit der nächste Anknüpfungspunkt zu den in Betracht kommenden Rechtsordnungen zu ermitteln (BGHZ 9, 221 [BGH 14.04.1953 - I ZR 152/52] [223]; 7, 231 [235]; BGH 1. Februar 1952 - I ZR 123/50 - in NJW 1952, 540; RGZ 122, 316 [319]).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    Hiernach bestimmt sich das auf einen schuldrechtlichen Vertrag anzuwendende Recht in erster Linie nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Parteiwillen; soweit ein solcher fehlt, kommt es auf den hypothetischen Parteiwillen oder, wo auch hiernach eine Anknüpfung nicht möglich ist, letztlich auf den Erfüllungsort an (st. Rspr.; vgl. BGHZ 9, 221, 223; BGHZ 73, 391, 393).
  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß nach dem ursprünglichen Inhalt des Konnossements die Verpflichtungen aus dem Konnossement in H. zu erfüllen waren und nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGHZ 6, 127 [134]; 9, 221 [224]) hierfür das Recht des Bestimmungshafens, also H., maßgebend ist.
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